Durch die Einführung sozial gestaffelter Gebühren sind die Leistungsentgelte vom Einkommen (Pension und Pflegegeld) und den Betriebskosten (Miete, Strom, etc) abhängig.
Dieses Abrechnungssystem hat zum Ziel, die mobile Pflege zu Hause leistbar zu machen und somit pflegende Angehörige zu entlasten. Die erforderlichen Daten werden im Zuge des Erstkontaktes im Auftrag des Landes Tirol erhoben.

WICHTIG! Für die Förderung durch das Land benötigen Sie eine Einstufung nach dem Pflegegesetz oder ein ärztliches Attest.

Um die korrekte Einstufung vornehmen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen (in Kopie)

  • Den aktuellen Pensionsbescheid
  • Bestätigung des Pflegegeldbezuges
  • Ausgaben für Miete und Betriebskosten
  • Kosten für Eigenheim (z.B. Hausversicherung)

Die Bemessungsgrundlage errechnet sich nach Einnahmen und Ausgaben abzüglich Lebenserhaltungskosten (nach den Grundsätzen des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes)

Falls keine Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, sind wir verpflichtet, den Höchstsatz des Selbstbehaltes zu verrechnen.

Hier der Link zum Formular „Pflegegeldantrag“

 


 

 

Was kostet die Beratung?
Das Erstgespräch (2 Stunden) zzgl. Wegzeit wird vom Land Tirol übernommen und ist für Klienten und deren Angehörige somit kostenlos.

 

Welche Schritte sind bis zur Betreuung notwendig? Wie läuft dann die Betreuung durch den SGS Außerfern ab?
Der erste Schritt zu einer guten Zusammenarbeit ist die unverbindliche Kontaktaufnahme mit uns. Sie können uns telefonisch unter der Nummer 05672/63030 erreichen.
Im zweiten Schritt vereinbaren wir ein unverbindliches und kostenfreies Beratungsgespräch. Dieses Erstgespräch führt unsere Pflegedienstleitung persönlich bei Ihnen zu Hause oder bei uns im Büro durch. Sobald Sie sich für eine Zusammenarbeit mit unserem Sprengel entscheiden, erhalten Sie im nächsten Schritt eine schriftliche Betreuungsvereinbarung.
In Folge berechnen wir Ihren Selbstbehalt und helfen Ihnen Anträge für Förderungen (Pflegegeld, u. a.) zu stellen. Wir informieren Sie über sämtliche Kosten, die auf Sie zukommen.
Sobald alle Formalitäten geklärt sind, vereinbaren wir gemeinsam die erforderlichen Betreuungstermine. Sie erhalten Ihren individuellen, auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse abgestimmten Betreuungsplan. Nun übernehmen unsere qualifizierten MitarbeiterInnen die mobile Betreuung je nach Bedarf.

Sie erhalten entsprechend der Vereinbarungen monatlich eine Rechnung von unserem Sozial- und Gesundheitssprengel. Kosten, die über Ihrem errechneten Selbstbehalt liegen, rechnen wir direkt mit dem Land Tirol ab.
Wir bitten Sie höflichst, uns die Einzugsermächtigung für die autom. Abbuchung Ihrer Rechnung zu unterschreiben. Der Rechnungsbetrag wird dann innerhalb von 14 Tagen von Ihrem Konto abgebucht.
Weitere Gespräche und Abstimmungen mit uns erfolgen individuell und nach Bedarf. Die Betreuung durch unseren Sprengel kann und wird laufend an den persönlichen Bedarf angepasst (mehr Stunden oder weniger sind möglich).

 

Besteht die Möglichkeit, Heilbehelfe wie Pflegebetten, Rollstühle, Gehhilfen etc. zu mieten?
Welche Kosten kommen dabei auf mich zu?
Heilbehelfe werden in den Regionen (Tannheimertal, Oberes Lechtal, Unteres Lechtal, Zwischentoren und Vils) durch die Ehrenamtlichen KollegInnen der Arbeitskreise organisiert. Es wird jeweils eine Kaution verlangt. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe innerhalb eines Zeitraumes wird diese Kaution wieder zurück erstattet. Natürlich ist es auch möglich, diese Kaution für den SGS zu spenden.
In Reutte können Sie Heilbehelfe (keine Pflegebetten) direkt im SGS Büro in der Innsbrucker Straße gegen eine Kaution ausleihen. Bei der Miete von einem Pflegebett können wir gerne den Kontakt zum Verleih herstellen.

 

Gibt es Mindestbetreuungszeiten?
Unsere Mindestbetreuungszeit (gemäß Leistungskatalog vom Land Tirol) beträgt 15 Minuten pro Einsatz.

 

Ich muss einen Betreuungstermin absagen, wie muss ich vorgehen?
Sie können Änderungswünsche, Stornierung mind. 24 h im Voraus kostenlos bekannt gegeben.
Sofern die Absage oder Änderung kurzfristiger erfolgt (weniger als 24 h im Voraus), wird die geplante Zeit in Rechnung gestellt (Ausfallzeit unbegründet)
Notfälle oder kurzfristige Krankenhausaufenthalte sind natürlich Ausnahmefälle und werden dann nicht berechnet.

 

Wie erfolgt die Abrechnung durch den SGS Außerfern?
Wir rechnen monatlich im Nachhinein ab. Sie erhalten Mitte des Monats die Abrechnung für den vorangegangenen Monat. Wir empfehlen eine Einzugsermächtigung zu unterzeichnen, damit die Abbuchung dann automatisch erfolgen kann und Sie sich den Weg zur Bank ersparen.

 

Wer hat Anspruch auf Förderung?
Alle Förderungen sind abhängig von der Pflegestufe 1-7 (bei 0 muss ein ärztl. Attest vorgelegt werden) und vom Einkommen. Nach Einreichen bei uns im Büro werden diese Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft und der Selbstbehalt berechnet.

 

Welche Unterlagen muss ich bereitstellen?
Wir benötigen von Ihnen den Nachweis über einen Pflegegeldbezug bzw. ein ärztliches Attest, sämtliche Einkommensnachweise bzw. den Pensionsbescheid und Angaben über Ihre Ausgaben für Miete, Unterhaltszahlungen, Betriebskosten, Eigenheim etc.
Alle Daten werden von uns streng vertraulich behandelt und dienen lediglich der Bestimmung Ihres Selbstbehalts.

 

Welche Leistungen kann ich als Klient/in beim SGS Außerfern buchen?
Je nach Bedarf können Sie bei unserem Sozial- und Gesundheitssprengel Unterstützung durch die Diplom Gesundheits- und Krankenpflege, Pflegehilfe oder Heimhilfe in Anspruch nehmen. Alle Leistungen sind kombinierbar.
In einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch mit unserer Pflegedienstleitung erstellen wir für Sie einen individuellen Betreuungsplan.

 

Wieviel Unterstützung kann ich vom SGS erhalten?
Alle Dienstleistungen werden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten erbracht. Der Umfang bzw. das Stundemaß richtet sich u.a. auch nach den personellen Ressourcen des SGS Außerfern.